Gemäss der Richtlinie 2002/95/EG der Europäischen Union über die Beschränkung von gefährlichen Substanzen in Elektroprodukten und elektronischen Bauelementen, ist die Verwendung und der Gehalt von gewissen gefährlichen Stoffen in den erwähnten Geräten
ab dem 1. Juli 2006 verboten (siehe unten). Produkte und Bauelemente, welche keine der folgenden Substanzen enthalten, dürfen in der EU weiterhin ohne Einschränkung in Verkehr gebracht werden:
Auswahl möglicher
Substanzen Anwendungsbereiche
Blei (Pb) Lötdraht, Anschlussverzinnung, Stabilisatoren in Plastikteilen
Quecksilber (Hg) Relais, Leuchtmittel
Kadmium (CD) Pigmentation, Stabilisatoren für Plastifizierung
Hexavalentes Chrom (Cr+6) Nicht zersetzende Beschichtungen
Polybromiertes Biphenyl (PBB) Entzündungshemmer bei Plastifizierung
Polybromiertes Diphenylether (PBDE) Entzündungshemmer bei Plastifizierung
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