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ab dem 1. August 2005 müssen laut Bundesratsbeschluss vom 23.6.2004 auf Leuchten und Leuchtmitteln eine vorgezogene Recyclin-Gebühr (vRG ) erhoben werden.
Infoschreiben als PDF
ab dem 1. August 2005 müssen laut Bundesratsbeschluss vom 23.6.2004 auf Leuchten und Leuchtmitteln eine vorgezogene Recyclin-Gebühr (vRG ) erhoben werden.
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